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Deutschland ist zum 1.1.2021 in die CO2-Bepreisung für Nicht-ETS-Sektoren eingestiegen. Bisher sind indes entscheidende Komponenten des Themas noch nicht geregelt – auch zulasten der Gießerei-Industrie. Insbesondere fehlt die vom BDG angemahnte Carbon-Leakage-Regelung. Eine Bestandsaufnahme.
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Dieser Artikel ist in der Ausgabe 1 (2021) erschienen.

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